Mietvertrag kündigen - keine Schwierigkeiten bei frühzeitiger Planung
Mancher Bürger könnte es sich so gut vorstellen: ein Leben ganz ohne die lästige Bürokratie. In der Tat stellen viele Behördengänge und erforderlichen Vorkehrungen im Alltag eine echte Geduldsprobe dar, auf die man nur allzu gerne verzichten würde. Und dennoch: Ganz ohne Vorschriften und Regeln wäre das Zusammenleben in vielen Momenten kaum möglich. Dies zeigt sich vor allem immer dann, wenn es um die Belange eines Mieters und um ein bestehendes oder zukünftiges Mietverhältnis geht. Wenn Verbraucher ihren Mietvertrag kündigen, sind die Gründe meist ein berufsbedingter Umzug oder das Zusammenziehen mit dem Partner. Natürlich können auch Vermieter einen Mietvertrag kündigen. Für Mieter und Vermieter gibt es gleichermaßen klare rechtliche Rahmenbedingungen, an die es sich zu halten gilt, um eine reibungslose und gütliche Einigung über das Ende des Mietverhältnisses zu erzielen.
Wissenswert für Mieter ist die Tatsache, dass sie im Kündigungsschreiben keine Gründe für den Auszugswunsch angeben müssen. Dass dies erwähnenswert ist, liegt daran, dass diese Grundaussage für den Vermieter im Gegenzug eben nicht gilt. Er muss sich im Anschreiben an Mieter, denen gekündigt werden soll, auf Gründe berufen, die vom Gesetz als nachvollziehbare Kündigungsgründe auch tatsächlich anerkannt werden. Bei den meisten Mietverträgen in Deutschland handelt es sich um so genannte unbefristete Verträge. Außerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen sind Kündigungen von Seiten des Vermieters nur dann möglich, wenn es nachweislich schwerwiegende Verstöße gegen den geltenden Mietvertrag gibt. Lesen Sie dazu auch verschiedene
Die besagten Kündigungsfristen gelten sowohl für Mieter als auch die Vermieter. Das Gesetz sieht in diesem Punkt eine Staffelung vor, die auf der Dauer des Mietverhältnisses basiert. Eine dreimonatige Kündigungsfrist sieht das Gesetz vor, wenn der Mietvertrag noch nicht länger als fünf Jahre läuft. Bei Miet-Zeiträumen zwischen fünf und acht Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Bei Mietverhältnissen, die bereits seit mehr als neun Jahren bestehen, müssen Mieter und Vermieter beim Mietvertrag kündigen eine Frist von neun Monaten in die Planung einbeziehen. Eine Chance für Mieter kann es sein, einen geeigneten Nachmieter zu stellen, den der Vermieter als guten Nachfolger akzeptiert. Auf diese Weise können die Fristen umgangen werden, wenn Mieter ihren Mietvertrag kündigen möchten, ohne noch für einige Monate Mietleistungen erbringen zu müssen. Vermieter haben vielfach die Möglichkeit, ein Mietverhältnis vorzeitig auflösen zu können, wenn sie den Mietern Ablösesummen anbieten und bei der Suche nach einer neuen Wohnung behilflich sind.
